Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland
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Engagierte Mitglieder bilden die Basis des bdla. Sichern auch Sie sich die Vorteile des Netzwerks mit einer Mitgliedschaft im bdla  (Serviceleistungen).

 

Wer kann bei uns Mitglied werden?

Landschaftsarchitekten, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur und qualifizierte Fachleute anderer Disziplinen, die überwiegend im Bereich der Landschaftsarchitektur tätig sind, können Mitglied im bdla werden. Studenten und Absolventen sind als Hospitanten in den Landesgruppen zur Mitarbeit eingeladen.

Satzung und Mitgliederordnung regeln die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft – Sie finden Sie unter Statuten des bdla.

Die Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saarland können Sie sich hier ansehen.

 

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Beiträge sind an den Bundesverband und zusätzlich an den jeweiligen Landesverband zu entrichten.

Der Bundesbeitrag für selbständige Mitglieder beträgt derzeit im ersten Jahr der Mitgliedschaft 147,00 € und steigt dann jährlich um diesen Anfangsbetrag bis im vierten Jahr 588,00 € zu zahlen sind. Dazu kommen Zuschläge für technische Mitarbeiter. Der Jahresbeitrag für angestellte und beamtete Mitglieder beträgt 165,00 €.

Die aktuellen Beitragshöhen finden Sie in der Beitragsordnung und der Beitragsübersicht unter Statuten des bdla.

Die Mitgliedsbeiträge für den Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie sind über einen festen Prozentsatz linear an die Beitragsordnung des bdla-Bund gekoppelt.

Selbständige Mitglieder zahlen 35 % des aus Grundbeitrag und Mitarbeiterzuschlag zusammengesetzten Beitrags, angestellte / beamtete Mitglieder zahlen 35 % des Beitrags,
den sie an den bdla-Bund gemäß aktueller Beitragsordnung zu entrichten haben, zusätzlich als Landesgruppenbeitrag, woraus sich zur Zeit die Landesverbandsbeiträge in der Beitragsübersicht (gemäß des hier downloadbaren pdf-Dokumentes) ergeben.

Da ab 1. Januar 2007 neue Beiträge gemäß des Beschlusses der letzten Beiratssitzung (17. März 2006, Halle) gelten, verändert sich auch geringfügig der Landesgrppenbeitrag. Eine Übersicht können Sie sich hier verschaffen.

Der Landesverbandsbeitrag wird vom Bundesverband zusätzlich zum Bundesbeitrag erhoben und an den Landesverband abgeführt.

Der Mitgliedsbeitrag der Hospitanten wird vom Landesschatzmeister erhoben. 

  • Der Jahresbeitrag für studierende Hospitanten beträgt 30,-  €
  • der Jahresbeitrag ab dem 1.1. des Kalenderjahres nach Abschluß des Studiums beträgt 50,- €.

      

Wie werde ich Mitglied?

Die bdla-Geschäftsstelle nimmt Ihren Aufnahmeantrag zur Prüfung im Aufnahmeausschuss gerne entgegen. Das Präsidium des Bundesverbandes entscheidet über Ihre Aufnahme.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Mitgliedschaft und zu den Beiträgen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.



© bdla Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland / www.rps.bdla.de / aktualisiert am 23. Oktober 2007
 

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